Whistleblowing
(Meldung von rechtswidrigem Verhalten)
Artikel 54 bis der Gesetzesverordnung Nr. 165 vom 30. März 2001, die durch das Antikorruptionsgesetz Nr. 190/2012 eingeführt und später durch das Gesetz Nr. 179/2017 abgeändert wurde, führt die „Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Straftaten oder Unregelmäßigkeiten gemeldet haben, von denen sie im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben“ das sogenannte Whistleblowing, ein.
Absatz 5 legt insbesondere fest, dass nach den neuen ANAC-Leitlinien die Verfahren des Whistleblowings bestimmte Merkmale aufweisen müssen. Insbesondere sehen sie „die Verwendung von Methoden, einschließlich computergestützter Methoden, vor und fördern den Einsatz von Verschlüsselungsinstrumenten, um die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sowie des Inhalts der Meldungen und der entsprechenden Unterlagen zu gewährleisten“.
AMT3 Spa hat sich dem Projekt WhistleblowingPA von Transparency International Italia und dem Centro Hermes per la Transparenza e i Diritti Umani e Digitali (Zentrum Hermes für Transparenz, Menschenrechte und digitale Rechte) angeschlossen und die vorgesehene IT-Plattform eingeführt, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und weil sie es für wichtig hält, über ein sicheres Instrument für die Meldungen zu verfügen.
Die Merkmale dieser Meldemethode sind folgende: