Bus-Terminal Parkplatz Centro

Regelung

ART. 1 – Allgemeine Bedingungen
Mit der Einfahrt des Busses auf den Parkplatz akzeptiert der Benutzer die vorliegende Regelung und schließt mit AMT3 Spa einen Parkvertrag ab, der die Bereitstellung und somit die Nutzung und Belegung eines Bus-Parkplatzes zu den geltenden Tarifen und den allgemeinen Bedingungen der vorliegenden Regelung zum Gegenstand hat.

ART. 2 – Rücktritt
Wenn die Bedingungen dieser Regelung nicht akzeptiert werden, ist es möglich, nach der Einfahrt auf den Parkplatz den Parkplatz nach Bezahlung des vorgesehenen Mindesttarifes zu verlassen.

ART. 3 – Zufahrtsschein
Der Zufahrtsschein berechtigt zum Parken auf den freien Parkplätzen. Er stellt das einzige gültige Dokument für die Abholung des geparkten Busses durch den jeweiligen Inhaber mit der Folge, dass AMT3 Spa von jeglicher Haftung befreit ist. Jeder Verlust oder jede Beschädigung muss dem Personal gemeldet werden. Bei Verlust kann der Benutzer an den Kassenautomaten die Option „Ticket Smarrito“ (Schein verloren) wählen.

ART. 4 – Zufahrt
Der Parkplatz ist rund um die Uhr zugänglich.
Die Zufahrt erfolgt nach Drücken der Taste zur Ausstellung des Scheins, nachdem sich der Bus der Säule nähert. Die Led wechselt die Farbe und die Schranke hebt sich.

ART. 5 – Bezahlung
Die Bezahlung muss vor der Abholung des Busses mit dem bei der Einfahrt gezogenen Schein an den Kassenautomaten erfolgen.
Der Bus muss den Parkplatz innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach der Bezahlung verlassen, andernfalls wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Es ist notwendig, den Schein in den vorgesehenen Schlitz der Säule, zu stecken, um auszufahren. Die Led wechselt die Farbe; nach Abholung des Scheins hebt sich die Schranke.
Bei Nichtzahlung ist AMT3 Spa berechtigt, das Fahrzeug einzubehalten und die Ausfahrt gemäß Artikel 2756 des italienischen Zivilgesetzbuches zu verweigern. Der an den Kassenautomaten validierte Ausfahrtsschein ist der einzige Nachweis für die erfolgte Zahlung.

ART. 6 – Tarife
Die Tarife sind an den Einfahrtssäulen, an den Kassenautomaten und am Ende dieser Regelung angeführt. Man geht davon aus, dass der Benutzer, der sein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat, die Tarife kennt und sie akzeptiert. Die Parkgebühren werden pro Stunde oder für angefangene Stunde berechnet.

ART. 7 – Verwahrung und Sicherheit
AMT3 Spa stellt den Benutzern abgegrenzte und beleuchtete Parkplätze zur Verfügung, für deren Benutzbarkeit und Instandhaltung sie bürgt, und übernimmt keinerlei Verpflichtung für die Verwahrung des Fahrzeugs, seines Zubehörs und der darin enthaltenen Gegenstände. Das Fahrzeug muss vom Fahrer, unter seiner alleinigen Verantwortung mit abgestelltem Motor und einwandfrei gebremst auf den vorgesehenen Parkbuchten abgestellt werden. Der Fahrer ist verpflichtet, alle Vorsichtsmaßnahmen für die Sicherheit eigener Sachen und Sachen Dritter zu treffen.
AMT3 Spa ist berechtigt, widerrechtlich abgestellte Busse oder Busse, die ein Hindernis auf dem Parkplatz darstellen, auf Kosten und Risiko des Benutzers zu entfernen.

ART. 8 – Haftung
AMT3 Spa haftet nicht für Schäden oder Diebstahl, auch nicht teilweise, oder für Beschädigungen des Busses, seines Zubehörs oder der darin enthaltenen Gegenstände und des Gepäcks, unabhängig von deren Ursache. Es ist auf jeden Fall untersagt, in den abgestellten Bussen brennbare oder explosive Materialien oder Stoffe, gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, deren Vorhandensein eine Einladung zum Diebstahl darstellen könnte, aufzubewahren. Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Punkte und nur für Schäden, für die der Benutzer nachweisen kann, dass sie ausschließlich durch eine Fehlfunktion oder eine mangelhafte Wartung der Anlagen verursacht wurden, haftet AMT3 Spa nur dann, wenn der Benutzer vor Verlassen des Parkplatzes und auf jeden Fall vor dem Entfernen des geparkten Fahrzeugs eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den zuständigen Stellen eingereicht hat.

ART. 9 – Angestelltes Personal
Das auf dem Parkplatz anwesende Personal führt ausschließlich Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Anlagen durch. Es darf nicht mit der Entgegennahme, Verwahrung oder Beaufsichtigung des Busses und der darin befindlichen Gegenstände beauftragt werden. Das Personal nimmt weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt eine Identifizierung des Fahrers und des Busses vor.

ART.10 – Vorschriften
Innerhalb des Parkplatzes haben die Benutzer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die durch Schilder oder mündlich durch das mit dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen beauftragte Personal erteilten Anweisungen strikt zu beachten. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften hat zur Folge, dass der Benutzer, der gegen die Vorschriften verstößt, persönlich für alle Schäden haftet, die an seinem eigenen Fahrzeug, an Fahrzeugen Dritter, an Personen oder Sachen entstehen. Im Parkhaus ist es verboten, Kraftstoff zu entnehmen und den Bus zu reinigen/zu waschen, das Fernlicht zu benutzen, entlang der Fahrspuren zu parken, Materialien und Flüssigkeiten auf den Boden zu entleeren, die den Bodenbelag verschmutzen und/oder ihn beschädigen können, Fahrmanöver durchzuführen, die die Sicherheit von Personen und die Unversehrtheit von Sachen gefährden, innerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten zu rauchen – strenge Benutzung der Körbe und Aschenbecher für Stummel und Kaugummi – den Parkplatz mit Anhängern jeglicher Art zu befahren. Im Parkhaus ist es verboten, während des Busparkens bei laufendem Motor anzuhalten (Art. 157 der Straßenverkehrsordnung). Bei Verletzung wird das Parkplatzpersonal das Fahrzeug mit Radspannbacken blockieren und den Eingriff der örtlichen Polizei sofort ersuchen.

ART. 11 – Fußgängerwege
Auf dem Parkplatz sind die Fußgängerwege mit einer speziellen horizontalen Beschilderung versehen.

ART. 12 – Streitigkeiten
Für Streitigkeiten jeglicher Art ist der Gerichtsstand Verona zuständig.

REG01 Rev. 3.0