Pkw-Regelung für Parkplatz Centro

ART. 1- Allgemeine Bedingungen

Mit der Einfahrt des Fahrzeugs auf den Parkplatz akzeptiert der Benutzer die vorliegende Regelung und schließt mit AMT3 Spa einen Parkvertrag ab, der die Bereitstellung und somit die Nutzung und Belegung eines Pkw-Parkplatzes zu den geltenden Tarifen und den allgemeinen Bedingungen der vorliegenden Regelung zum Gegenstand hat.

ART. 2 – Rücktritt

Wenn die Bedingungen dieser Regelung nicht akzeptiert werden, ist es möglich, den Parkplatz innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach der Einfahrt mit dem Fahrzeug zu verlassen, ohne dass dem Benutzer Kosten entstehen.

ART. 3 – Zufahrtsschein

Das Parkzufahrtsschein oder das Abonnement berechtigen zum Parken auf den freien Parkplätzen, mit Ausnahme der speziell gekennzeichneten reservierten Parkbuchten.
Sie stellen die einzigen gültigen Dokumente für die Abholung des geparkten Fahrzeugs durch den jeweiligen Inhaber dar, mit der Folge, dass AMT3 Spa von jeglicher Haftung befreit ist. Jeder Verlust oder jede Beschädigung muss dem Personal gemeldet werden.
Bei Verlust kann der Benutzer an den Kassenautomaten die Option „Ticket Smarrito“ (Schein verloren) wählen.

ART. 4 – Zufahrt

Der Parkplatz ist rund um die Uhr zugänglich. Die Zufahrt zu den Tiefgaragenebenen ist nur für Fahrzeuge mit einer Höhe unter 2,20 m gestattet.
Die Ebene -2 ist für LPG-betriebene Fahrzeuge gesperrt.
Gelegenheitsbenutzer: Drücken Sie den entsprechenden Knopf an der Säule und ziehen Sie den Einfahrtsschein. Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist auf dem Schein aufgedruckt.
Abonnent: Das System erkennt das Kennzeichen des Abonnenten durch automatisches Ablesen und lässt das Fahrzeug einfahren. Im Falle einer Schrankenstörung muss das Abonnement auf das entsprechende Symbol gelegt werden. Bitte beachten Sie die Informationen, die AMT3 Spa bei der Ausgabe des Abonnements zur Verfügung stellt.

ART. 5 – Bezahlung

Gelegenheitsbenutzer: Die Bezahlung muss vor der Abholung des Fahrzeugs mit dem bei der Einfahrt gezogenen Schein an den Kassenautomaten erfolgen.
Das Fahrzeug muss den Parkplatz innerhalb von 15 (fünfzehn) Minuten nach der Bezahlung verlassen, andernfalls wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Wenn das Kennzeichen auf dem Schein korrekt ist, kann das Fahrzeug den Parkplatz ohne Verwendung des Scheins verlassen. Ist das Kennzeichen nicht lesbar, muss der Schein in die Säule eingeführt werden.
Abonnent: Das System erkennt das Kennzeichen des Abonnenten durch automatisches Ablesen und lässt das Fahrzeug ausfahren. Im Falle einer Schrankenstörung muss das Abonnement auf das entsprechende Symbol gelegt werden.
Bei Nichtzahlung ist AMT3 Spa berechtigt, das Fahrzeug einzubehalten und die Ausfahrt gemäß Artikel 2756 des italienischen Zivilgesetzbuches zu verweigern. Der an den Kassenautomaten validierte Ausfahrtsschein ist der einzige Nachweis für die erfolgte Zahlung.

ART. 6 – Tarife

Die Tarife sind an den Einfahrtssäulen, an den Kassenautomaten und am Ende dieser Regelung angeführt.
Man geht davon aus, dass der Benutzer, der sein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat, die Tarife kennt und sie akzeptiert. Die Parkgebühren werden pro Stunde oder für angefangene Stunde berechnet.

ART. 7 – Verwahrung und Sicherheit

AMT3 Spa stellt den Benutzern abgegrenzte und beleuchtete Parkplätze zur Verfügung, für deren Benutzbarkeit und Instandhaltung sie bürgt, und übernimmt keinerlei Verpflichtung für die Verwahrung des Fahrzeugs, seines Zubehörs und der darin enthaltenen Gegenstände. Das Fahrzeug muss vom Fahrer, unter seiner alleinigen Verantwortung mit abgestelltem Motor und einwandfrei gebremst auf den vorgesehenen Parkbuchten abgestellt werden. Der Fahrer ist verpflichtet, alle Vorsichtsmaßnahmen für die Sicherheit eigener Sachen und Sachen Dritter zu treffen.
AMT3 Spa ist berechtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die ein Hindernis auf dem Parkplatz darstellen, auf Kosten und Risiko des Benutzers zu entfernen.

ART. 8 – Haftung

AMT3 Spa haftet nicht für Schäden oder Diebstahl, auch nicht teilweise, oder für Beschädigungen des Fahrzeugs, seines Zubehörs oder der darin enthaltenen Gegenstände und des Gepäcks, unabhängig von deren Ursache. Es ist auf jeden Fall untersagt, in den abgestellten Fahrzeugen brennbare oder explosive Materialien oder Stoffe, gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, deren Vorhandensein eine Einladung zum Diebstahl darstellen könnte, aufzubewahren. Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Punkte und nur für Schäden, für die der Benutzer nachweisen kann, dass sie ausschließlich durch eine Fehlfunktion oder eine mangelhafte Wartung der Anlagen verursacht wurden, haftet AMT3 Spa nur dann, wenn der Benutzer vor Verlassen des Parkplatzes und auf jeden Fall vor dem Entfernen des geparkten Fahrzeugs eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den zuständigen Stellen eingereicht hat.

ART. 9 – Angestelltes Personal

Das auf dem Parkplatz anwesende Personal führt ausschließlich Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Anlagen durch. Es darf nicht mit der Entgegennahme, Verwahrung oder Beaufsichtigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen Gegenstände beauftragt werden. Das Personal nimmt weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt eine Identifizierung des Fahrers und des Fahrzeugs vor.

ART. 10 – Vorschriften

Innerhalb des Parkplatzes haben die Benutzer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die durch Schilder oder mündlich durch das mit dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen beauftragte Personal erteilten Anweisungen strikt zu beachten. Die Nichteinhaltung der Vorschriften hat zur Folge, dass der Benutzer, der gegen die Vorschriften verstößt, persönlich für alle Schäden haftet, die an seinem eigenen Fahrzeug, an Fahrzeugen Dritter, an Personen oder Sachen entstehen. Im Parkhaus ist es verboten, bei laufendem Motor anzuhalten, Kraftstoff zu entnehmen und das Fahrzeug zu reinigen/zu waschen, das Fernlicht zu benutzen, entlang der Fahrspuren zu parken, Materialien und Flüssigkeiten auf den Boden zu entleeren, die den Bodenbelag verschmutzen und/oder ihn beschädigen können, Fahrmanöver durchzuführen, die die Sicherheit von Personen und die Unversehrtheit von Sachen gefährden und den Parkplatz mit Anhängern jeglicher Art zu befahren.

ART. 11 – Fußgängerwege

Auf dem Parkplatz sind die Fußgängerwege, die zum Hauptausgang und zum Nebenausgang führen, mit einer speziellen horizontalen Beschilderung versehen. Alle anderen Fußgängerwege dürfen nur im Notfall benutzt werden.

Art. 12 – Streitigkeiten

Für Streitigkeiten jeglicher Art ist der Gerichtsstand Verona zuständig.

REG02 Rev. 3.0