Regelung für nicht überdachte Parkplätze
Art. 1 – Voraussetzungen
Diese Regelung legt die Kriterien fest, die AMT3 Spa anwendet, um den Betrieb der Parkplätze mit Tagesgebühr, mit Kassenautomaten, Parkometern und Abonnements zu gewährleisten, sowie besondere Vorschriften, die für einzelne Parkplätze gelten.
Art. 2 – Allgemeine Bedingungen
Die Dienstleistung wird zu den folgenden Bedingungen und zu den Tarifen erbracht, die für die Öffentlichkeit an den Einfahrten zu den einzelnen Parkbereichen angezeigt sind. Mit der Einfahrt des Fahrzeugs in den Parkplatz schließt der Benutzer einen Vertrag ab und akzeptiert die vorliegende Regelung und die geltenden Tarife.
Art. 3 – Auslegung des Parkscheins
Der bei der Einfahrt in den Parkbereich entnommene automatisierte Parkschein ist sorgfältig aufzubewahren und darf nicht im Fahrzeuginneren ausgelegt werden, da er vor der Abholung des Fahrzeugs zur Bezahlung der Parkgebühr am Kassenautomaten verwendet werden muss. Der vom Parkometer (Porta Vescovo) ausgestellte Parkschein muss hingegen gut sichtbar im Fahrzeuginneren ausgelegt werden. Der Parkschein oder das Abonnement berechtigen zum Parken auf den freien Parkplätzen, mit Ausnahme der speziell gekennzeichneten reservierten Parkbuchten. Sie stellen die einzigen gültigen Dokumente für die Abholung des geparkten Fahrzeugs durch den jeweiligen Inhaber dar, mit der Folge, dass AMT3 Spa von jeglicher Haftung befreit ist. Jeder Verlust oder jede Beschädigung muss dem Personal gemeldet werden. Bei Verlust kann der Benutzer an den Kassenautomaten die Option „Ticket smarrito“ (Schein verloren) wählen (außer beim Parkplatz „Porta Vescovo“). Die Tarife werden an den Einfahrtssäulen und an den Kassenautomaten angezeigt. Man geht davon aus, dass der Benutzer, der sein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat, die Tarife kennt und akzeptiert. Die Abonnements sind in den Büros von AMT3 Spa erhältlich.
Art. 4 – Haftungsausschluss
Die Parkplätze sind weder bewacht noch mit Personal besetzt. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt ausschließlich über Kassenautomaten oder Parkometer, die vom Benutzer zu bedienen sind. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt mittels Zufahrtscheins mit Strichcode, Plastikkarten oder Parkometern.
Das gelegentlich auf dem Parkometer anwesende Personal führt nur Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Anlagen durch. Es ist nicht befugt, Scheine auszustellen oder Geldbeträge zu kassieren. Es darf nicht mit der Entgegennahme, Verwahrung oder zeitweiligen Beaufsichtigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen Gegenstände beauftragt werden. Das Personal nimmt weder bei der Einfahrt noch bei der Ausfahrt eine Identifizierung des Fahrers und des Fahrzeugs vor. Der Fahrer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen für die Sicherheit eigener Sachen und der Sachen Dritter zu treffen. AMT3 Spa ist berechtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die ein Hindernis auf dem Parkplatz darstellen, auf Kosten und Risiko des Benutzers zu entfernen. AMT3 Spa kann daher nicht für etwaige Schäden an den Fahrzeugen, für den Diebstahl der Fahrzeuge und für den Diebstahl von Gegenständen oder Gütern, die in den Fahrzeugen zurückgelassen wurden, haftbar gemacht werden.
Art. 5 – Abstellen des Fahrzeugs
Das Fahrzeug muss mit abgestelltem Motor und angezogener Handbremse auf den eigens dazu bestimmten Parkbuchten abgestellt werden.
Art. 6 – Parkbuchtarten
Auf den von AMT3 Spa verwalteten Parkplätzen gibt es Parkbuchten in verschiedenen Farben.
- BLAUE FARBE: Parkbuchten für Gelegenheitsbenutzer, die pro Stunde oder für angefangene Stunde bezahlen, oder für Abonnenten.
- GELBE FARBE: Parkbuchten für die Mitarbeiter von AMT3 Spa und für Personen mit Behindertenausweis.
Das Personal von AMT3 Spa entfernt vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge und Fahrzeuge, die eine Behinderung darstellen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrzeugeigentümers oder des Fahrzeugnutzers.
Art. 7 – Verbote und Strafen
- Im Parkhaus ist es verboten:
- bei laufendem Motor anzuhalten
- Kraftstoff zu entnehmen und das Fahrzeug zu reinigen/zu waschen
- das Fernlicht zu benutzen
- entlang der Fahrspuren zu parken
- Materialien und Flüssigkeiten auf den Boden zu entleeren, die den Bodenbelag verschmutzen und/oder ihn beschädigen können
- Fahrmanöver durchzuführen, die die Sicherheit von Personen und die Unversehrtheit von Sachen gefährden
- den Parkplatz mit Anhängern jeglicher Art zu befahren
- in den geparkten Fahrzeugen brennbare oder explosive Materialien oder Stoffe, gefährliche Gegenstände oder Gegenstände, deren Vorhandensein eine Einladung zum Diebstahl darstellen könnte, aufzubewahren.
Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Punkte und nur für Schäden, für die der Benutzer nachweisen kann, dass sie ausschließlich durch eine Fehlfunktion oder eine mangelhafte Wartung der Anlagen verursacht wurden, haftet AMT3 Spa nur dann, wenn der Benutzer vor Verlassen des Parkplatzes und auf jeden Fall vor dem Entfernen des geparkten Fahrzeugs eine ordnungsgemäße Anmeldung bei den zuständigen Stellen eingereicht hat. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Verbote kann AMT3 Spa die gesetzlich zulässigen Maßnahmen ergreifen (Blockieren der Räder, Abschleppen des Fahrzeugs), unbeschadet der Haftung der Zuwiderhandelnden für Schäden, die AMT3 Spa und/oder Dritten entstehen sollten.
Art. 8 – Diensthabendes Personal
Das auf dem Parkplatz anwesende Personal ist nur für die Inspektion und Wartung der Anlagen zuständig. Es darf nicht mit der Entgegennahme, Verwahrung oder Beaufsichtigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen Gegenstände beauftragt werden.
Art. 9 – Verlust des Zufahrtsscheins
Die Folgen des Verlusts des Zufahrtsscheins gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Im Falle des Verlustes eines Scheins für einen automatisierten Parkplatz ist es möglich, den Parkplatz zu verlassen, indem man die Taste „Ticket smarrito“ (Schein verloren) am Kassenautomaten drückt und den angegebenen Betrag bezahlt (außer auf dem Parkplatz Porta Vescovo).
Art. 10 – Vorübergehende Reservierung von Parkbuchten
In jedem als Parkplatz dienenden Bereich hat AMT3 oder die Stadtverwaltung das unanfechtbare Recht, alle oder einen Teil der Parkbuchten für außerordentliche Ereignisse, Veranstaltungen, die öffentliche Ordnung oder sonstiges zeitweilig zu reservieren.
Art. 11 – Streitigkeiten
Für Streitigkeiten jeglicher Art ist der Gerichtsstand Verona zuständig.
REG03 Rev. 3.0